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Règles pour drones : Chile
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Ab 250 Gramm Startgewicht muss die Drohne vor dem ersten Flug im speziellen RPA-Register der DGAC eingetragen werden, mit Angaben zu Hersteller, Modell und Seriennummer.
- Die Flughöhe ist grundsätzlich auf 120 Meter über Grund in direkter Sichtweite begrenzt; für rein private Flüge mit sehr leichten Fluggeräten unter 750 Gramm gilt nach DAN 91 abweichend eine Grenze von 50 Metern über dem höchsten Hindernis der Umgebung.
- Verboten ist der Flug unter anderem über Militäranlagen, Gefängnissen und als strategisch eingestuften Einrichtungen sowie im Bereich von rund 2 Kilometern um Landebahnverlängerungen; aktuell gültige Sperrzonen sind im chilenischen Luftfahrthandbuch AIP und in laufenden NOTAMs veröffentlicht.
- Eine Haftpflichtversicherung verlangt die DGAC ausdrücklich für kommerzielle Einsätze sowie für Flüge über Menschenansammlungen oder bewohnten Gebieten; für einfache private Freizeitflüge abseits von Personen ist sie nach den verfügbaren Quellen nicht zwingend vorgeschrieben.
- In Nationalparks und anderen von der Forstbehörde CONAF verwalteten Schutzgebieten ist vorab eine gesonderte Genehmigung nötig - das betrifft auch touristisch beliebte Ziele wie den Nationalpark Torres del Paine.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.