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Règles pour drones : Brunei
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
60 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Der Höchststand für Drohnenflüge liegt laut Department of Civil Aviation bei 200 Fuß, umgerechnet rund 60 Meter, über mittlerem Meeresspiegel, Flüge außerhalb der Sichtweite des Piloten sind grundsätzlich untersagt.
- Private Drohnen müssen mit dem Formular DCA Form 21 bei der Behörde registriert werden, wobei eine Farbkopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie Fotos und die Seriennummer der Drohne einzureichen sind, ausgenommen von der Registrierungspflicht sind lediglich reine Spielzeugdrohnen.
- Touristen, die ihre Drohne mitführen, aber nicht fliegen wollen, müssen sie nicht anmelden, sobald sie tatsächlich fliegen wollen, gelten für sie dieselben Registrierungs- und Betriebsregeln wie für Einwohner, ein gesondertes vereinfachtes Verfahren für Kurzaufenthalte existiert nicht.
- Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht für den privaten Freizeitgebrauch nicht, wird von der Behörde aber empfohlen, auch für gewerbliche und behördliche Betreiber sind keine Versicherungsvorgaben dokumentiert.
- Um Flughäfen, Hubschrauberlandeplätze und Militärbasen ist ein Mindestabstand von 5 Kilometern einzuhalten, Flüge sind nur bei Tageslicht und guten Wetterbedingungen gestattet, über Menschenansammlungen oder öffentlichen Veranstaltungen ist das Fliegen verboten.
- Verstöße gegen die Vorschriften der Civil Aviation Order 2006 können mit Geldstrafen bis zu 50.000 Brunei-Dollar oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, oder beidem, geahndet werden.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.