← Tous les pays
Règles pour drones : Botsuana
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
122 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- In Botsuana muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde CAAB registriert werden – auch als Tourist, über eine temporäre Registrierung. Eine Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß), der horizontale Abstand zum Piloten darf 500 Meter nicht überschreiten.
- Sperrzonen gelten in 3 Kilometern um unkontrollierte Flugplätze; da Botsuana über 100 Nationalparks und Wildreservate zählt (u. a. Chobe, Okavango-Delta), betrifft das einen großen Teil der touristisch interessanten Gebiete.
- Der Registrierungsantrag verlangt Reisepasskopie, Führungszeugnis und ein Sicherheits-Interview in Gaborone oder Maun, geplant mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Flug.
- Bei Verstößen in Schutzgebieten drohen Bußgelder im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.
- Insgesamt bürokratisch für einen Kurzurlaub, aber mit etwas Vorlauf ein tatsächlich gangbarer legaler Weg.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.