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Règles pour drones : Bolivien

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance

Autres règles

  • In Bolivien müssen Drohnen zwischen 200 Gramm und 35 Kilogramm bei der Luftfahrtbehörde DGAC registriert werden (Mindestalter für den Halter: 18 Jahre); Geräte unter 200 Gramm sowie reine Modellflugzeuge sind ausgenommen, die Registriernummer muss sichtbar am Gerät angebracht sein.
  • Rein private Freizeitflüge mit Drohnen unter 6 Kilogramm sind innerhalb der allgemeinen Vorgaben ohne gesonderte DGAC-Genehmigung möglich; für gewerbliche Luftarbeiten (Filmaufnahmen, Vermessung, Transport) sowie für Nachtflüge ist dagegen mindestens 10 Werktage vorher ein formeller Antrag bei der DGAC nötig.
  • Verboten bzw. genehmigungspflichtig sind Flüge in der Nähe von Flughäfen, Regierungseinrichtungen und militärischen Sperrzonen sowie aus fahrenden Fahrzeugen oder unter Einfluss von Alkohol und Drogen; Vorfälle müssen der DGAC innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden.
  • Zu einer landesweiten Versicherungspflicht macht die DGAC auf ihrer offiziellen Seite keine öffentlich zugänglichen Angaben – im Zweifel lohnt sich vor dem Flug eine direkte Nachfrage bei der Behörde.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 400 Fuß (rund 120 Metern) über Grund, ausschließlich im durchgehenden Sichtflug (VLOS).

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.

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