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Règles pour drones : Bahrain

Mise à jour : 3 septembre 2026

Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.

Altitude maximale
120 m
Enregistrement
Obligatoire
Assurance
Obligatoire

Autres règles

  • In Bahrain muss jede Drohne unabhängig vom Gewicht bei der Zivilluftfahrtbehörde registriert werden. Größere Kategorien ab 5 Kilogramm benötigen zusätzlich vorab eine Importgenehmigung, bevor das Gerät überhaupt ins Land gebracht werden darf.
  • Vor jedem einzelnen Flug ist ein Permit bei der Behörde nötig, das mindestens sieben Werktage im Voraus beantragt werden muss und eine Freigabe von Bahrains Verteidigungsstreitkräften und/oder dem Innenministerium voraussetzt. Ein Versicherungsnachweis gehört zu den Antragsunterlagen, eine Haftpflichtversicherung ist damit in der Praxis Voraussetzung für jeden legalen Flug.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß), außer in Flughafennähe, wo eine gesonderte Genehmigung nötig ist.
  • In der Praxis lässt der Zoll die Einfuhr von Drohnen häufig gar nicht erst zu – Beschlagnahmungen wurden auch dann berichtet, wenn gar keine Nutzung im Land geplant war.
  • Für kurzfristige Touristen ist der offiziell vorgesehene Weg damit kaum praktikabel; wer nicht mindestens eine Woche vorher plant und mit einer möglichen Einbehaltung am Zoll rechnet, sollte die Drohne besser zu Hause lassen.

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Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.