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Règles pour drones : Ägypten
Mise à jour : 3 septembre 2026
Ces textes réglementaires ne sont pour l'instant disponibles qu'en allemand.
Altitude maximale
122 m
Enregistrement
Non obligatoire
Assurance
Non obligatoire
Autres règles
- Wichtiger Hinweis: In Ägypten kann eine Drohnen-Genehmigung nur über eine registrierte Institution beantragt werden – ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder einen Verein. Einzelpersonen und Touristen können selbst keinen Antrag stellen, ein Genehmigungsverfahren für Privatreisende existiert schlicht nicht.
- Zusätzlich prüft das Verteidigungsministerium jeden Antrag sicherheitsrechtlich, mit einer Bearbeitungsfrist von 30 Tagen – bleibt eine Antwort aus, gilt das als Ablehnung.
- Die reguläre Flughöhengrenze liegt bei 122 Metern (400 Fuß), ist für Touristen aber ohnehin nicht relevant, da der legale Weg fehlt. Ausgenommen von jeder Genehmigungspflicht sind lediglich reine Spielzeugdrohnen bis 150 Gramm ohne Kamera und ohne GPS.
- Der Zoll konfisziert Drohnen ohne Vorabgenehmigung nach übereinstimmenden Berichten routinemäßig, auch an den Pyramiden von Gizeh, wo Drohnenaufnahmen bei Touristen besonders beliebt wären. Nach dem ägyptischen Gesetz Nr. 216/2017 drohen bei unerlaubtem Betrieb Geldstrafen zwischen 5.000 und 50.000 EGP oder ein bis sieben Jahre Haft, in Fällen mit Terrorismusbezug im Extremfall noch deutlich mehr.
- Für die Ägypten-Reise gilt daher klar: Es gibt für normale Touristen keinen praktikablen legalen Weg, dort mit der eigenen Drohne zu fliegen. Am besten zu Hause lassen.
Cet aperçu ne remplace ni un conseil juridique ni une information officielle — les lois évoluent et nous ne pouvons pas garantir une actualité totale. Avant votre vol, consultez également la source officielle ou l'autorité de l'aviation civile locale.