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Drone rules: Usbekistan
As of: September 3, 2026
These rules are currently only available in German.
Maximum altitude
Unknown
Registration
Not required
Insurance
Not required
Further rules
- Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar 2015 sind Einfuhr, Besitz und Betrieb von Drohnen durch Privatpersonen in Usbekistan grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur für reine Spielzeug-Fluggeräte bis maximal 50 Meter Flughöhe mit mindestens 150 Metern Abstand zu Flughafen-Anflugschneisen, die ohne Genehmigung geflogen werden dürfen.
- Reguläre Drohnen benötigen eine Genehmigung des Kabinetts, eine Freigabe des Ministeriums für Informationstechnologien (wegen der Funkfrequenz) sowie eine Registrierung bei der Luftfahrtbehörde Uzaviation – ein Verfahren, das praktisch nur registrierten Firmen, Filmteams oder staatlich beauftragten Projekten offensteht, nicht Freizeitpiloten oder Touristen.
- Verstöße werden nach dem usbekischen Strafgesetzbuch geahndet: Berichten zufolge mit Geldstrafen und teils auch mit Haftstrafen, wobei einzelne Quellen für Ersttäter zuletzt eine Milderung hin zu Geldstrafe plus Einziehung des Geräts beschreiben. Am Zoll werden unangemeldete Drohnen bei der Röntgenkontrolle zuverlässig erkannt.
- Eine für Ende 2026 angekündigte Lockerung betrifft ausdrücklich nur juristische Personen (Unternehmen), nicht Privatpersonen oder Touristen.
- Für die Usbekistan-Reise gilt daher: Drohne besser gar nicht mitnehmen. Für Kurzzeit-Touristen gibt es keinen praktikablen legalen Weg, dort zu fliegen.
This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.