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Drone rules: Uganda

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance

Further rules

  • In Uganda muss jede Drohne bis 25 Kilogramm Startgewicht (inklusive Zuladung) bei der Luftfahrtbehörde UCAA registriert werden. Eine Versicherung ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
  • Für Touristen ist der Weg besonders aufwendig: Vor der Einreise müssen "No Objection Letters" von Tourismus- und Verteidigungsministerium sowie eine Freigabe der Steuerbehörde eingeholt werden, dazu ein UCAA-Permit. Dieser Prozess sollte Monate vor der Reise beginnen.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß).
  • Ohne diese Vorab-Genehmigung wird die Drohne bei der Einreise am Flughafen einbehalten und erst bei der Ausreise zurückgegeben – das ist der dokumentierte Normalfall, nicht die Ausnahme.
  • Für kurzfristig geplante Reisen ohne mehrmonatigen Vorlauf ist Uganda damit faktisch nicht praktikabel; wer die eigene Drohne wirklich nutzen möchte, muss den Antrag deutlich vor Reisebeginn stellen.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.

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