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Drone rules: Südafrika

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
120 m
Registration
Insurance

Further rules

  • In Südafrika ist reine private Freizeitnutzung im Vergleich zu vielen Nachbarländern unkompliziert geregelt: Eine Registrierungspflicht besteht nach der einschlägigen Vorschrift (Teil 101.02.4(1) der Luftfahrtvorschriften) nur für kommerzielle Betreiber, nicht für Hobbyflieger.
  • Eine gesetzliche Versicherungspflicht für private Nutzung ist ebenfalls nicht dokumentiert; wer im Verband SAMAA Mitglied wird, kann dort eine freiwillige Haftpflichtdeckung mitversichert bekommen.
  • Bei der maximalen Flughöhe gibt es unterschiedliche Angaben: Für ausgewiesene "Park Flier"-Freizeitzonen des Verbands gelten 45 Meter, als allgemeine private Obergrenze werden meist 120 Meter (400 Fuß) genannt.
  • Der große Vorbehalt: In Nationalparks und Schutzgebieten – darunter der bei Touristen beliebte Krüger-Nationalpark – ist Drohnenbetrieb ohne gesonderte Genehmigung der zuständigen Parkverwaltung ausdrücklich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden nach dem Gesetz zu Schutzgebieten hart geahndet: bis zu 10 Jahre Haft und/oder umgerechnet mehrere tausend Euro Bußgeld.
  • Kurz gesagt: außerhalb von Nationalparks vergleichsweise einfach, innerhalb von ihnen strikt verboten – gerade bei einer Safari-Reise unbedingt vorher prüfen, ob das jeweilige Gebiet ein Schutzgebiet ist.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.

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