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Drone rules: Sambia

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance
Required

Further rules

  • In Sambia ist eine CAA-Registrierung für rein private Freizeitdrohnen unter 1,5 Kilogramm formal nicht nötig – für ausländische Besucher gilt aber grundsätzlich die strengere Registrierungspflicht, mit spürbaren Gebühren für Inspektion und Genehmigungsschreiben.
  • Für Touristen ist eine Haftpflichtversicherung ebenso Pflicht wie eine gültige Pilotenlizenz.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern und darf zusätzlich die Höhe der höchsten Struktur im Umkreis von 300 Metern nicht überschreiten. Um Flughäfen gilt eine 10-Kilometer-Sperrzone, Start und Landung auf öffentlichen Straßen sind verboten.
  • Am aufwendigsten: Touristen müssen sich bei jedem Flug von einem Inspektor der Luftfahrtbehörde begleiten lassen – inklusive Kostenübernahme für dessen Unterkunft, Transport und Tagegeld –, zusätzlich ist eine Freigabe der Luftwaffe nötig.
  • Damit ist Sambia für kurzfristige Touristen praktisch kein gangbarer Weg für die eigene Drohne; wer dort unbedingt Luftaufnahmen machen möchte, sollte eher lokale Anbieter beauftragen.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.

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