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Drone rules: Sambia
As of: September 3, 2026
These rules are currently only available in German.
Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance
Required
Further rules
- In Sambia ist eine CAA-Registrierung für rein private Freizeitdrohnen unter 1,5 Kilogramm formal nicht nötig – für ausländische Besucher gilt aber grundsätzlich die strengere Registrierungspflicht, mit spürbaren Gebühren für Inspektion und Genehmigungsschreiben.
- Für Touristen ist eine Haftpflichtversicherung ebenso Pflicht wie eine gültige Pilotenlizenz.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern und darf zusätzlich die Höhe der höchsten Struktur im Umkreis von 300 Metern nicht überschreiten. Um Flughäfen gilt eine 10-Kilometer-Sperrzone, Start und Landung auf öffentlichen Straßen sind verboten.
- Am aufwendigsten: Touristen müssen sich bei jedem Flug von einem Inspektor der Luftfahrtbehörde begleiten lassen – inklusive Kostenübernahme für dessen Unterkunft, Transport und Tagegeld –, zusätzlich ist eine Freigabe der Luftwaffe nötig.
- Damit ist Sambia für kurzfristige Touristen praktisch kein gangbarer Weg für die eigene Drohne; wer dort unbedingt Luftaufnahmen machen möchte, sollte eher lokale Anbieter beauftragen.
This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.