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Drone rules: Panama

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
Unknown
Registration
Required
Insurance
Required

Further rules

  • In Panama musst du deine Drohne ab 250 Gramm bei der Luftfahrtbehörde AAC registrieren lassen – dafür ist eine persönliche Vorstellung mit dem Gerät im AAC-Gebäude in Albrook nötig, du bekommst danach eine Plakette.
  • Ab dieser Gewichtsklasse ist auch eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden an Dritten Teil der Betriebsgenehmigung.
  • Für Reisende gilt: Eine einzelne Drohne wird meist als persönliches Reisegepäck behandelt, mehrere Geräte oder Originalverpackungen können vom Zoll dagegen als gewerblicher Import mit Einfuhrsteuer eingestuft werden. Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck. Rund um Feiertage verhängt die AAC gelegentlich kurzfristige, landesweite Flugverbote – ein Blick auf aktuelle AAC-Meldungen lohnt sich vor jedem Flug.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.