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Drone rules: Oman

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance
Required

Further rules

  • In Oman muss jede Drohne bei der Zivilluftfahrtbehörde CAA registriert werden, seit Anfang 2026 über das digitale System AirPortal bzw. die App Sarab. Ausgenommen sind nur Spielzeug- und Mikro-Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera, die auf maximal 100 Meter Höhe begrenzt sind.
  • Für registrierte Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung für die gesamte Gültigkeitsdauer der Lizenz gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund, geflogen werden darf nur bei Tageslicht.
  • Sperrzonen gelten in rund 5 Kilometern Umkreis um Flughäfen und Seehäfen sowie um besonders geschützte Orte; dicht besiedelte Gebiete dürfen ohne gesonderte Genehmigung nicht überflogen werden, ebenso wenig Konvois oder laufende Polizei-/Feuerwehreinsätze. Zu Unbeteiligten ist ein Mindestabstand von 30 Metern einzuhalten.
  • Ausländische Betreiber sollten für die nötige Genehmigung mindestens 15 Tage vor dem geplanten Flug einplanen, das Mindestalter liegt bei 18 Jahren.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 200 und 600 OMR, für unlizenzierten Betrieb 500 OMR, bei Wiederholung das Doppelte. Im Vergleich zu vielen Nachbarländern ist Oman insgesamt klarer und zugänglicher reguliert – aber eben nicht genehmigungsfrei, wer ohne Registrierung fliegt, riskiert die genannten Strafen.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.