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Drone rules: Nordkorea

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
Unknown
Registration
Insurance

Further rules

  • Wichtiger Hinweis: Nordkorea-Reisen sind grundsätzlich nur als geführte Gruppenreise über einen der wenigen lizenzierten Reiseveranstalter möglich, individuelles Reisen ohne durchgehende staatliche Begleitung ist nicht erlaubt.
  • Drohnen sind dabei laut übereinstimmenden Angaben mehrerer etablierter Nordkorea-Reiseveranstalter vollständig verboten. Eine öffentlich einsehbare, offizielle nordkoreanische Rechtsgrundlage dazu gibt es nicht, aber das Verbot wird von der Reisebranche durchgängig bestätigt: Wer versucht, eine Drohne einzuführen, muss mit Konfiszierung am Zoll rechnen.
  • Auch andere Foto-/Kameraausrüstung wird streng kontrolliert – Kameras mit GPS-Funktion sind ebenfalls verboten, sehr große Objektive und professionelles Equipment werden abgeraten, da sie mit journalistischer Ausrüstung verwechselt werden könnten (Journalisten dürfen nicht als Touristen einreisen). Auch ohne Drohne ist Fotografieren nur mit Erlaubnis der Reisebegleitung erlaubt.
  • Eine feste Angabe zu Flughöhe, Registrierung oder Versicherung existiert mangels legalem Betrieb nicht.
  • Für eine Nordkorea-Reise gilt daher eindeutig: Drohne zu Hause lassen. Es gibt keinen legalen Weg, dort zu fliegen, und ein Mitführversuch riskiert mindestens den Verlust des Geräts am Zoll.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.

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