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Drone rules: Neuseeland
As of: September 3, 2026
These rules are currently only available in German.
Maximum altitude
120 m
Registration
Not required
Insurance
Not required
Further rules
- In Neuseeland ist für Freizeitdrohnen keine Luftfahrzeug-Registrierung nötig, eine Versicherung ist ebenfalls nicht gesetzlich vorgeschrieben (aber empfohlen). Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß), zu Flugplätzen sind ohne Freigabe mindestens 4 Kilometer Abstand einzuhalten; zudem brauchst du die Zustimmung von Grundstückseigentümern und überflogenen Personen.
- Wichtiger Sonderfall: Auf DOC-Naturschutzland (das betrifft praktisch alle Nationalparks) ist für jeden Start, jede Landung oder jeden Schwebeflug ein Permit der Naturschutzbehörde DOC nötig. Die Flächen sind in drei Zonen eingeteilt: Grün (automatische Online-Genehmigung, rund 180 NZD), Orange (Einzelfallprüfung, deutlich teurer) und Rot (nur sehr selten genehmigt).
- Zu speziellen Regeln für Māori-Kulturstätten (etwa Marae oder Urgräberstätten) ließ sich auf den offiziellen DOC-Seiten keine zentral dokumentierte, konkrete Verbotsliste finden – die Zonen-Einteilung berücksichtigt kulturelle Werte generell, Details können aber lokal/je Region unterschiedlich sein. Vor Ort im Zweifel nachfragen.
- Bei Verstößen werden in Sekundärquellen Bußgelder ab rund 500 NZD genannt, in Nationalparks mit möglicher Beschlagnahmung der Drohne – offiziell bezifferte Beträge waren nicht auffindbar.
- Für Touristen ist Neuseeland außerhalb von DOC-Land unkompliziert; auf Naturschutzland (also den meisten der klassischen Sehenswürdigkeiten) muss vorher ein Online-Permit eingeholt werden, was in der grünen Zone aber sofort möglich ist.
This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.