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Drone rules: Mexiko
As of: September 3, 2026
These rules are currently only available in German.
Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance
Required
Further rules
- In Mexiko regelt die Luftfahrtbehörde AFAC den Drohnenbetrieb nach Gewichtsklassen: Sehr leichte Drohnen unterliegen nur wenigen Einschränkungen, ab etwa 2 Kilogramm sind Registrierung und ein zertifizierter Betreiber erforderlich, ab 25 Kilogramm zusätzlich ein Lufttüchtigkeitszeugnis.
- Für den gewerblichen Betrieb ist eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden an Dritten vorgeschrieben.
- Wichtig für Reisende: An archäologischen Stätten wie Chichén Itzá oder Tulum ist Drohnenfliegen ohne gesonderte Genehmigung des Denkmalschutzamts INAH verboten – ein Umstand, der viele Touristen überrascht, da diese Orte zu den beliebtesten Fotomotiven zählen.
- Ohne besondere Genehmigung liegt die maximale Flughöhe bei rund 120 Metern über Grund.
This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.