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Drone rules: Madagaskar

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
Unknown
Registration
Required
Insurance

Further rules

  • In Madagaskar muss die überwiegende Mehrheit der Drohnen bei der Luftfahrtbehörde ACM registriert werden. Eine Ausnahme gilt nur für eine enge "Spielzeug"-Kategorie, deren genaue Grenze (Reichweite unter 100 Metern ohne Sensorik, oder ein Gewicht unter etwa 900 Gramm) sich in den verfügbaren Quellen widerspricht.
  • Für Touristen existiert ein vereinfachtes, temporäres Registrierungsverfahren direkt per E-Mail an die ACM, die Bearbeitung dauert allerdings mehrere Wochen.
  • Eine offizielle Angabe zur maximalen Flughöhe war nicht auffindbar.
  • Sperrzonen gelten in mehreren Kilometern um Flughäfen, über Städten und Menschenansammlungen, um Militär- und Regierungseinrichtungen sowie in Nationalparks und weiteren Schutzgebieten, wo zusätzlich eine Genehmigung des Umweltministeriums nötig ist.
  • Die Strafen bei unregistrierter Nutzung sind drastisch: fünf bis zehn Jahre Haft und ein hohes Bußgeld sind im Gesetz vorgesehen, auch wenn die tatsächliche Durchsetzung an den Grenzen bislang uneinheitlich beschrieben wird.
  • Wer trotzdem fliegen möchte, sollte die E-Mail-Registrierung frühzeitig vor der Reise anstoßen, statt auf eine unsichere Kontrolle am Flughafen zu hoffen.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.

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