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Drone rules: Kamerun

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance

Further rules

  • Kamerun hat noch kein vollständig kodifiziertes Drohnenregelwerk – bislang existiert nur ein Rundschreiben der Luftfahrtbehörde CCAA zur Kennzeichnung von Drohnen, ein umfassenderes Regelwerk war zuletzt weiterhin "in Entwicklung". Die Quellenlage zur Registrierungspflicht ist entsprechend uneinheitlich, in der Praxis ist aber von einer Genehmigungspflicht auszugehen.
  • Eine Versicherung ist für private Nutzung nicht verpflichtend, wird aber empfohlen; für kommerzielle Flüge ist sie üblich.
  • Eine häufig genannte, aber nicht amtlich bestätigte Flughöhengrenze liegt bei 120 Metern.
  • Entscheidend für Reisende: Jeder Flug – auch touristisch – soll mindestens 30 Tage im Voraus bei der CCAA beantragt und zusätzlich mit dem Verteidigungsministerium abgestimmt werden. Auch die Einfuhr selbst gilt als genehmigungspflichtig. Sperrzonen gelten in 5,5 Kilometern um Flughäfen und in 15 Metern zu Personen und Gebäuden.
  • Für Kurzzeit-Touristen ist das damit praktisch kaum umsetzbar – wer trotzdem legal fliegen möchte, muss den Antrag lange vor der Reise stellen.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.