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Drone rules: Iran

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
Unknown
Registration
Insurance

Further rules

  • Wichtiger Hinweis: Der Iran gehört zu den Ländern, in denen private Drohnennutzung faktisch nicht empfehlenswert ist. Mehrere übereinstimmende Quellen nennen für Drohnen unter 300 Gramm keine Genehmigungspflicht, für alles darüber eine Genehmigung, die von mehreren Behörden gemeinsam erteilt werden muss – belastbare, öffentlich zugängliche Angaben zu Flughöhe oder Versicherungspflicht gibt es darüber hinaus nicht.
  • Sperrzonen bestehen unter anderem über der gesamten Hauptstadt Teheran, um Militärbasen, Kernkraftwerke, Flughäfen und Grenzgebiete.
  • Am Zoll wurden Fälle dokumentiert, in denen Drohnen versiegelt oder einbehalten wurden; die Ausfuhr-Dokumentation wird nicht immer anerkannt.
  • Die Konsequenzen bei Verstößen können gravierend sein: Dokumentiert ist der Fall eines französischen Touristen, der wegen eines Drohnenflugs nahe der Grenze zu Turkmenistan unter Spionageverdacht zu acht Jahren Haft verurteilt wurde. GPS-fähige Geräte und Kameras werden generell mit Argwohn betrachtet.
  • Angesichts dieser Risiken und einer politisch angespannten Lage in der Region wird von der Mitnahme einer Drohne in den Iran grundsätzlich abgeraten.

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