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Drone rules: Ghana
As of: September 3, 2026
These rules are currently only available in German.
Maximum altitude
122 m
Registration
Required
Insurance
Not required
Further rules
- In Ghana muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde GCAA registriert werden – persönlich vor Ort am Kotoka-Flughafen. Die Gewichtsklassen reichen von "Small" (bis 1,5 Kilogramm) über "Light" (1,5 bis 7 Kilogramm) bis "Large" (über 7 Kilogramm).
- Eine Versicherung ist laut offiziellem Regelwerk für private Freizeitnutzung nicht ausdrücklich erwähnt, für kommerzielle Flüge dagegen üblich.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß). Vor jedem Betrieb ist zudem eine Flugerlaubnis nötig, die jährlich erneuert werden muss.
- Sperrzonen gelten in 5 bis 10 Kilometern um Flughäfen (je nach Anflugverfahren), über Menschenmengen, Stränden und Privatgrundstücken ohne Erlaubnis; Nachtflüge brauchen eine Sondergenehmigung. Seit 2025 ist zusätzlich eine schriftliche Einfuhr-Deklaration mindestens 5 Werktage vor der Einreise vorgeschrieben, für historische Stätten wie die alten Forts kann eine zusätzliche Sicherheitsfreigabe nötig sein.
- Da die Registrierung nur persönlich vor Ort möglich ist und einige Zeit in Anspruch nimmt, ist Ghana für sehr kurze Aufenthalte eher unpraktisch, für längere Reisen mit etwas Vorlauf aber machbar.
This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.