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Drone rules: Frankreich

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance

Further rules

  • In Frankreich muss sich jeder Drohnenbetreiber über das Portal AlphaTango bei der Luftfahrtbehörde DGAC registrieren – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Frankreich für die offene Kategorie nicht gesetzlich vorgeschrieben; die DGAC empfiehlt aber ausdrücklich, vorab zu prüfen, ob die eigene Privathaftpflicht auch Drohnenschäden abdeckt.
  • Nachtflüge sind in der offenen Kategorie grundsätzlich untersagt, außer mit einer vorab beantragten Ausnahmegenehmigung der Präfektur (mindestens 30 Tage Vorlauf). Für die Flugplanung liefert Géoportail die offizielle französische Geozonen-Karte.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie in der gesamten EU.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.

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