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Drone rules: Deutschland
As of: September 3, 2026
These rules are currently only available in German.
Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance
Required
Further rules
- Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht müssen als Luftfahrzeug beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden – auch leichtere Modelle mit Kamera oder anderen Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen können, fallen darunter. Bei der Registrierung erhältst du eine e-ID, die du sichtbar an jeder deiner Drohnen anbringen musst.
- Eine Halterhaftpflichtversicherung ist für den Betrieb jeder Drohne in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht – die Versicherungsdaten werden bereits bei der Registrierung hinterlegt.
- Für Drohnen der Klassen C1 bis C4 brauchst du mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Online-Prüfung). Willst du mit einer C2-Drohne näher an Personen heranfliegen (offene Unterkategorie A2), ist zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis nötig.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund – EU-weit einheitlich geregelt.
This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.