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Drone rules: Deutschland

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
120 m
Registration
Required
Insurance
Required

Further rules

  • Drohnen ab 250 Gramm Startgewicht müssen als Luftfahrzeug beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden – auch leichtere Modelle mit Kamera oder anderen Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen können, fallen darunter. Bei der Registrierung erhältst du eine e-ID, die du sichtbar an jeder deiner Drohnen anbringen musst.
  • Eine Halterhaftpflichtversicherung ist für den Betrieb jeder Drohne in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht – die Versicherungsdaten werden bereits bei der Registrierung hinterlegt.
  • Für Drohnen der Klassen C1 bis C4 brauchst du mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3 (Online-Prüfung). Willst du mit einer C2-Drohne näher an Personen heranfliegen (offene Unterkategorie A2), ist zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis nötig.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund – EU-weit einheitlich geregelt.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.