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Drone rules: Botsuana

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
122 m
Registration
Required
Insurance

Further rules

  • In Botsuana muss jede Drohne bei der Luftfahrtbehörde CAAB registriert werden – auch als Tourist, über eine temporäre Registrierung. Eine Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
  • Die maximale Flughöhe liegt bei 122 Metern (400 Fuß), der horizontale Abstand zum Piloten darf 500 Meter nicht überschreiten.
  • Sperrzonen gelten in 3 Kilometern um unkontrollierte Flugplätze; da Botsuana über 100 Nationalparks und Wildreservate zählt (u. a. Chobe, Okavango-Delta), betrifft das einen großen Teil der touristisch interessanten Gebiete.
  • Der Registrierungsantrag verlangt Reisepasskopie, Führungszeugnis und ein Sicherheits-Interview in Gaborone oder Maun, geplant mindestens 7 Tage vor dem gewünschten Flug.
  • Bei Verstößen in Schutzgebieten drohen Bußgelder im niedrigen dreistelligen Euro-Bereich.
  • Insgesamt bürokratisch für einen Kurzurlaub, aber mit etwas Vorlauf ein tatsächlich gangbarer legaler Weg.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.