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Drone rules: Ägypten

As of: September 3, 2026

These rules are currently only available in German.

Maximum altitude
122 m
Registration
Insurance

Further rules

  • Wichtiger Hinweis: In Ägypten kann eine Drohnen-Genehmigung nur über eine registrierte Institution beantragt werden – ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder einen Verein. Einzelpersonen und Touristen können selbst keinen Antrag stellen, ein Genehmigungsverfahren für Privatreisende existiert schlicht nicht.
  • Zusätzlich prüft das Verteidigungsministerium jeden Antrag sicherheitsrechtlich, mit einer Bearbeitungsfrist von 30 Tagen – bleibt eine Antwort aus, gilt das als Ablehnung.
  • Die reguläre Flughöhengrenze liegt bei 122 Metern (400 Fuß), ist für Touristen aber ohnehin nicht relevant, da der legale Weg fehlt. Ausgenommen von jeder Genehmigungspflicht sind lediglich reine Spielzeugdrohnen bis 150 Gramm ohne Kamera und ohne GPS.
  • Der Zoll konfisziert Drohnen ohne Vorabgenehmigung nach übereinstimmenden Berichten routinemäßig, auch an den Pyramiden von Gizeh, wo Drohnenaufnahmen bei Touristen besonders beliebt wären. Nach dem ägyptischen Gesetz Nr. 216/2017 drohen bei unerlaubtem Betrieb Geldstrafen zwischen 5.000 und 50.000 EGP oder ein bis sieben Jahre Haft, in Fällen mit Terrorismusbezug im Extremfall noch deutlich mehr.
  • Für die Ägypten-Reise gilt daher klar: Es gibt für normale Touristen keinen praktikablen legalen Weg, dort mit der eigenen Drohne zu fliegen. Am besten zu Hause lassen.

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This overview is not legal advice and not an official statement — laws change, and we cannot guarantee that every entry is fully up to date. Before your flight, please also check the official source or the local civil aviation authority.

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