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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Tansania
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Als Besucher brauchst du vor der Anreise eine Einfuhrgenehmigung der Luftfahrtbehörde TCAA, die Registrierung von Drohne und Pilot und eine Betriebsgenehmigung – alles mindestens drei Wochen vorher online. Ohne Einfuhrgenehmigung wird die Drohne bei der Einreise beschlagnahmt.
Pflicht
Für jede Drohne ist eine Registrierung bei der TCAA nötig; zusätzlich musst du dich als Pilot registrieren.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Pflicht
Eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten ist vorgeschrieben; die TCAA kann je nach Klasse und Kategorie der Drohne davon befreien.
Für Touristen
Über Nationalparks wie Serengeti und Ngorongoro ist Fliegen ohne Genehmigung der Parkverwaltung verboten. Spontan fliegen geht in Tansania nicht.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.
Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.