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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Oman
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Nur mit Genehmigung
Fliegen darfst du hier nur mit einer vorher erteilten Genehmigung der Behörden.
Jede Drohne muss bei der Luftfahrtbehörde registriert werden, und zum Fliegen brauchst du eine Lizenz der CAA, für die u. a. eine Haftpflicht vorgeschrieben ist. Von der Lizenzpflicht ausgenommen sind nur Spielzeugdrohnen bis 250 g ohne Kamera oder Sensoren, die höchstens 100 m hoch fliegen.
Pflicht
Registrierung für alle Drohnen, seit 2026 über AirPortal bzw. die App Sarab.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Pflicht
Haftpflicht für die gesamte Laufzeit der Lizenz vorgeschrieben.
Für Touristen
Das Verfahren ist für Besucher nicht eindeutig beschrieben: Die Serviceseite der CAA führt Anträge von Privatpersonen noch als künftig geplant, und die Bearbeitung hängt von Unbedenklichkeitsbescheinigungen weiterer Behörden ab. Plane viel Vorlauf ein oder frag vorher bei der CAA nach; das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Fliegen ohne Lizenz kostet 500 OMR.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
0 von 8 erledigt
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.