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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Montenegro
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Erlaubt mit Auflagen
Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.
Pflicht
Registrierungspflicht ab 250 g oder mit Kamera; bist du bereits in einem EU-Staat registriert (deutsche e-ID) und hast den Kompetenznachweis, musst du dich in Montenegro nicht erneut registrieren, aber die Nachweise dabeihaben.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Pflicht
Jeder Betreiber braucht eine Haftpflichtversicherung für Drittschäden, die Montenegro oder das Gebiet der EU abdeckt.
Für Touristen
Vor der Einreise mit Drohne brauchst du laut Auswärtigem Amt die Zustimmung der Luftfahrtbehörde CAA und eine Einfuhrgenehmigung des Wirtschaftsministeriums, die du dem Zoll vorlegst. Nicht angemeldete Drohnen kann der Zoll beschlagnahmen, die Herausgabe ist teils nur gegen hohe Strafen möglich. Plane dafür mehrere Wochen Vorlauf ein.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Gewichtsschwellen des Landes
- Ab 250 g· Registrierung als Betreiber: PflichtAb 250 g Betreiberregistrierung (EU-Registrierung wird anerkannt) und Kompetenznachweis
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.