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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Monaco

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Drohnen unter 100 g ohne Ortungsmodul darfst du frei fliegen. Ab 100 g dürfen grundsätzlich nur Drohnen für berufliche Einsätze über Monaco fliegen, Ausnahmen erteilt der Staatsminister.

Registrierung als Betreiber

Je nach Drohne oder Einsatz

Unter 100 g ohne Ortungsmodul frei; ab 100 g brauchst du ein jährliches Betreiber-Agrément der Direction de l'Aviation Civile über FlySafe und zusätzlich eine Genehmigung für jeden Flug.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Je nach Drohne oder Einsatz

Für das Agrément ab 100 g musst du eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Besonderheiten

Für Touristen

Monaco ist kein EU-Mitglied, die deutsche e-ID und EU-Nachweise gelten dort nicht. Über das Fürstentum dürfen grundsätzlich nur Drohnen für berufliche Einsätze fliegen, Ausnahmen erteilt der Staatsminister; plane einen Urlaubsflug ab 100 g also realistisch nicht ein. Zu großen Veranstaltungen wird der Luftraum zusätzlich ganz gesperrt.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Gewichtsschwellen des Landes

  • Ab 100 gNur mit Genehmigung· Registrierung als Betreiber: Pflicht· Versicherung: PflichtAb 100 g: Agrément der DAC, Haftpflicht und Genehmigung je Flug; Freizeitflüge nur mit Ausnahme des Staatsministers

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 8 erledigt

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  • Geozonen ansehen →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.