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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Malta

EASA-Raum

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Der gesamte Luftraum ist kontrolliert: Jeder Flug braucht eine Freigabe über das Portal IDRONECT, geflogen wird von 30 Minuten nach Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang. Für automatische Freigaben nennt Transport Malta auf einer Seite höchstens 120 m, auf einer anderen höchstens 60 m – plane im Zweifel mit 60 m.

Registrierung als Betreiber

Pflicht

Pflicht ab 250 g oder bei Kamera bzw. Sensor. Als Besucher registrierst du dich zusätzlich auf tmcad.idronect.com; mit vorhandener EASA-Betreibernummer reicht eine dreimonatige Registrierung für 10 €.

Deine Registrierung aus deinem EASA-Wohnsitzstaat gilt hier – du brauchst keine zweite.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis (z. B. A1/A3 oder A2) wird hier anerkannt.
Versicherung

Pflicht

Haftpflicht ist für jede Drohne Pflicht, unabhängig vom Gewicht; prüfe, ob deine Police im Land gilt.

Remote ID & Kennzeichnung
EU-Regel: Deine Betreiber-ID gehört sichtbar an jede Drohne; Drohnen mit C1-, C2- oder C3-Kennzeichnung senden sie per Remote ID.
Maximale Höhe
120 m
Besonderheiten

Für Touristen

Als Besucher registrierst du dich auf tmcad.idronect.com, lädst einen Versicherungsnachweis hoch und stellst für jeden Flug eine Anfrage mit Datum, Uhrzeit, Ort und Höhe. Flüge innerhalb der Vorgaben gibt IDRONECT automatisch frei.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 6 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.