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Reise-Check
Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.
Kuwait
Außerhalb des EASA-RaumsZuletzt geprüft: 1. Oktober 2026
Darf ich dort fliegen?
Derzeit ausgesetzt
Der Drohnenbetrieb ist derzeit ausgesetzt. Die Angaben unten gelten erst wieder, wenn die Aussetzung aufgehoben ist.
Laut Auswärtigem Amt ist der Einsatz von Hobbydrohnen in Kuwait derzeit verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Pflicht
Laut Presseberichten verlangt das neue Drohnengesetz (Dekret-Gesetz Nr. 89/2026) Registrierung, Kennzeichnung und eine vorherige Genehmigung des Innenministeriums; der Gesetzestext ist amtlich nicht geprüft.
Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.
Unklar
Für Touristen
Lass die Drohne zu Hause: Der Einsatz von Hobbydrohnen ist laut Auswärtigem Amt streng verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Das Auswärtige Amt rät zudem dringend von Reisen nach Kuwait ab.
Passt meine Drohne?
Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.
Akkus im Flugzeug
- Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
- Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
- Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
- Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.
Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.
Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.
Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.
Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance
Vor der Abreise erledigen
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Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.