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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Ghana

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Registrierung als Betreiber

Pflicht

Jede Drohne muss bei der GCAA registriert sein, auch für Freizeitflüge; die deutsche Registrierung gilt dort nicht. Für Besucher gibt es statt der Standardregistrierung die befristete Freizeitnutzung (Temporal Use), wenn die Drohne höchstens ein Jahr im Land bleibt.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Unklar

Gewerbliche Betreiber müssen der GCAA für ihr Betriebszeugnis eine Haftpflichtversicherung nachweisen; für reine Freizeitflüge nennen die Richtlinien keine ausdrückliche Pflicht. Kläre vorab mit der GCAA, ob sie für deinen Antrag einen Versicherungsnachweis verlangt.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
122 m
Besonderheiten

Für Touristen

Die Registrierung bzw. befristete Zulassung erfolgt derzeit nur persönlich im GCAA-Büro am Flughafen Kotoka in Accra; vorher absolvierst du einen computergestützten Sicherheitskurs, und die GCAA prüft die Drohne bei einer Inspektion. Dazu kommt ein Antrag auf Einfuhrfreigabe; plane Zeit vor dem ersten Flug ein und kläre Details vorab per E-Mail mit der GCAA.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 8 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.