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Reise-Check

Du nimmst deine Drohne mit in den Urlaub? Wähl dein Zielland – Hoverpoint stellt dir aus den Länderregeln zusammen, was du vor der Reise wissen und erledigen musst.

Dominikanische Republik

Außerhalb des EASA-Raums

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Darf ich dort fliegen?

Grundregel

Erlaubt

Registrierung als Betreiber

Unter 250 g ausgenommen; ab 250 g Registrierung bei der IDAC über das Portal Vuela Seguro.

Deine EU-Registrierung gilt hier nicht automatisch.

Kompetenznachweis
Dein EU-Kompetenznachweis wird hier nicht automatisch anerkannt. Ob du einen eigenen Nachweis brauchst, steht nicht in den Länderregeln – bitte bei der Behörde prüfen.
Versicherung

Ab 250 g bis 2 kg reicht für Freizeitflüge eine eidesstattliche Haftungserklärung; gewerbliche Flüge und Drohnen über 2 kg brauchen eine Haftpflicht mit mindestens 2.000 US-Dollar Deckung.

Remote ID & Kennzeichnung
Keine Angabe – bitte bei der Behörde prüfen.
Maximale Höhe
122 m
Besonderheiten

Für Touristen

Laut IDAC dürfen Ausländer derzeit nur fliegen, wenn ein dominikanisches Unternehmen sie beauftragt und die Erlaubnis beantragt. Flüge werden vorab mit dem IDAC-Formular 1500-9 beantragt – kläre das rechtzeitig vor der Reise direkt mit der IDAC.

Passt meine Drohne?

Wähl oben eine Drohne aus deinem Hangar, um Gewicht und Klasse gegen die Grenzen des Landes zu prüfen.

Gewichtsschwellen des Landes

  • Ab 250 gErlaubt mit Auflagen· Registrierung als Betreiber: Pflicht· Versicherung: Je nach Drohne oder EinsatzAb 250 g Registrierung, Fernpilotenlizenz und vorherige IDAC-Genehmigung (Formular 1500-9); für Freizeitflüge bis 2 kg reicht statt Haftpflicht eine eidesstattliche Haftungserklärung.
  • Ab 2 kg· Versicherung: PflichtÜber 2 kg Haftpflicht mit mindestens 2.000 US-Dollar Deckung.

Akkus im Flugzeug

  • Ersatzakkus nur ins Handgepäck – jeden einzeln gegen Kurzschluss geschützt (Polkappen, Originalverpackung oder eigene Tüte).
  • Bis 100 Wh: ohne Genehmigung.
  • Über 100 bis 160 Wh: nur mit Zustimmung der Airline, höchstens 2 Ersatzakkus.
  • Über 160 Wh: nicht im Passagierflugzeug.

Trag die Wh deines Akkus ein – sie stehen auf dem Akku.

Wähl deine Airline, dann siehst du ihre Regeln für Drohne, Akkus und Powerbanks.

Airlines dürfen strenger sein – wähl unten deine Fluggesellschaft, dann siehst du ihre Regeln.

Quelle: IATA Dangerous Goods Regulations / Lithium Battery Guidance

Vor der Abreise erledigen

0 von 6 erledigt

  • Nachweise digital dabeihaben →

Deine Haken werden nur auf diesem Gerät gespeichert – je Land.

Der Reise-Check ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft – Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Maßgeblich ist die Luftfahrtbehörde des Ziellands. Bitte prüfe vor der Reise zusätzlich die offizielle Quelle.