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Drohnenregeln: Weißrussland (Belarus)
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Flugverbot
Hier darfst du derzeit nicht fliegen: Der Betrieb von Drohnen ist in diesem Land generell untersagt. Die Angaben unten dienen nur der Einordnung — sie erlauben keinen Flug.
Seit dem Präsidialerlass Nr. 297 vom September 2023 sind Einfuhr, Besitz und Betrieb ziviler Drohnen für Privatpersonen verboten; zudem warnt das Auswärtige Amt vor Reisen nach Belarus.
Für Privatpersonen gibt es keine Registrierung, weil sie Drohnen weder einführen noch betreiben dürfen; registrieren können sich nur Organisationen und Unternehmer.
Für Touristen
Nimm keine Drohne nach Belarus mit: Die Einfuhr durch Privatpersonen ist verboten, Verstöße werden bestraft. Es gilt eine Reisewarnung, und schon Fotos militärischer oder strategischer Orte können zu Festnahmen führen.
Weitere Regeln
- Wichtiger Hinweis: Seit dem Präsidialerlass Nr. 297 vom 25. September 2023 ist Privatpersonen in Belarus die Einfuhr, die Aufbewahrung, der Handel, der Betrieb und die Herstellung ziviler Drohnen und Flugmodelle verboten.
- Nur Organisationen und Einzelunternehmer dürfen Drohnen nutzen: Sie müssen sie im staatlichen Register erfassen, kennzeichnen und jeden Flug von den zuständigen Behörden freigeben lassen. Bei Verstößen drohen Beschlagnahme und Geldstrafe, bei einer Wiederholung innerhalb eines Jahres eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
- Für Reisende und Freizeitpiloten heißt das in der Praxis: Eine private Drohne solltest du gar nicht erst nach Belarus mitnehmen.
Quellen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.