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Drohnenregeln: Vereinigte Arabische Emirate
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In den Vereinigten Arabischen Emiraten muss jede Drohne unabhängig vom Gewicht bei der Luftfahrtbehörde GCAA registriert werden, für Freizeitpiloten über die App MyDroneHub. Eine Haftpflichtversicherung ist für Hobbynutzer nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
- Geflogen werden darf grundsätzlich nur in von der GCAA freigegebenen Zonen (bis 5 Kilogramm Startgewicht); schwerere oder gasbetriebene Modelle sind nur in zugelassenen Flugclubs erlaubt. Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern über Grund, immer mit direkter Sichtverbindung zur Drohne.
- Sperrzonen gelten unter anderem rund um Flughäfen, Regierungs- und Militärgebäude sowie Wohngebiete; Nachtflüge brauchen eine Sondergenehmigung. In Dubai existiert für Touristen zusätzlich ein eigenes Kurzzeit-Permit-Verfahren, dessen genaue Kosten und Bearbeitungsdauer in den verfügbaren Quellen nicht einheitlich und nicht amtlich bestätigt sind – vor der Reise direkt bei der lokalen Behörde nachfragen ist hier sinnvoller als sich auf eine bestimmte Zahl zu verlassen.
- Die Strafen bei Verstößen sind empfindlich: Bis zu einem Jahr Haft und/oder 50.000 AED für unautorisierte Flüge, bis zu drei Jahre Haft und/oder 100.000 AED für Flüge über Sperrzonen.
- Gerade in touristisch beliebten Bereichen (z. B. rund um Burj Khalifa, Marina, Downtown Dubai) ist häufig Sperrgebiet – wer dort ohne Permit fliegt, riskiert genau diese Strafen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.