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Drohnenregeln: Venezuela

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Versicherung

Weitere Regeln

  • Wichtiger Hinweis: Seit einem Dekret vom 18. August 2025 (Gaceta Oficial Nr. 6.927) sind in Venezuela Kauf, Verkauf, Herstellung, Einfuhr, Ausbildung, Registrierung und jeder Flugbetrieb von Drohnen durch Privatpersonen grundsätzlich verboten – ausgenommen sind ausschließlich staatliche Sicherheits- und Verteidigungsbehörden. Die Maßnahme wurde zunächst für ein Jahr angekündigt und mit der angespannten Sicherheitslage begründet.
  • Nach mehreren übereinstimmenden, aber nicht vollständig amtlich bestätigten Berichten wurde die Beschränkung im Laufe des Verbotszeitraums mindestens einmal erneuert bzw. bekräftigt; ob sie zum jetzigen Zeitpunkt noch in vollem Umfang gilt, lässt sich öffentlich nicht abschließend verifizieren – angesichts der politischen Lage ist aber eher von einer Fortdauer als von einer stillschweigenden Aufhebung auszugehen.
  • Ein reguläres Registrierungsverfahren für private oder touristische Nutzer existiert unter diesen Umständen faktisch nicht, auch wenn die Luftfahrtbehörde INAC vor dem Verbot ein eigenes Register (RAN) für Drohnen führte.
  • Für die Venezuela-Reise gilt daher: besser keine eigene Drohne mitnehmen. Es gibt aktuell keinen legalen Weg für Touristen, dort zu fliegen, und angesichts der angespannten Sicherheitslage besteht zusätzlich das Risiko, dass ein Gerät bei der Einreise als Sicherheitsrisiko eingestuft und einbehalten wird.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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