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Drohnenregeln: Uruguay

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • In Uruguay ist die Dirección Nacional de Aviación Civil e Infraestructura Aeronáutica (DINACIA) für die Regulierung und Registrierung von Drohnen zuständig; die Anmeldung erfolgt online über das Portal utm.dinacia.gub.uy.
  • Drohnen werden nach Startgewicht in drei Klassen eingeteilt: 'Menores' bis 25 Kilogramm, 'Medianos' zwischen 25 und 260 Kilogramm sowie 'Mayores' über 260 Kilogramm; ab der mittleren Kategorie ist eine formelle Registrierung samt Unterlagen erforderlich, während kleinere Freizeitdrohnen ohne gewerblichen Zweck davon in der Regel ausgenommen sind.
  • Für den privaten Flug außerhalb von Flugplatzbereichen und dicht besiedelten Gebieten gilt eine Höhenobergrenze von 120 Metern über Grund; für eigens ausgewiesene innerstädtische Freizeitzonen legt DINACIA per gesonderter Resolution abweichend nur 30 Meter fest.
  • Kommerzielle Einsätze gelten als Luftarbeit ('trabajo aéreo') und benötigen neben einer gesonderten Genehmigung auch eine Haftpflichtversicherung, während für rein private Freizeitflüge keine Versicherungspflicht besteht.
  • Ausländische Piloten sollten vor der Reise direkten Kontakt zu DINACIA aufnehmen, da temporäre Genehmigungen für Besucher zwar möglich sind, viele kommerzielle Freigaben in der Praxis aber vorrangig für in Uruguay registrierte Unternehmen vorgesehen sind.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.