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Drohnenregeln: Ukraine
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- Wichtiger Hinweis: Der zivile Luftraum der Ukraine ist seit Februar 2022 durchgehend gesperrt. Ziviles Drohnenfliegen ist landesweit praktisch verboten, unautorisierte Flüge können als Sicherheitsbedrohung eingestuft werden. Von Freizeitflügen wird derzeit dringend abgeraten.
- Die regulären Regeln aus Friedenszeiten (Registrierung bei der Staatlichen Luftfahrtbehörde SAAU, maximale Flughöhe von rund 120 Metern) sind während des Kriegsrechts ausgesetzt und aktuell nicht anwendbar.
- Aktuelle, verlässliche Informationen bekommst du am ehesten direkt bei der SAAU oder den örtlichen Behörden vor Ort.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.