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Drohnenregeln: Tschechien

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • In Tschechien registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das Portal der Zivilluftfahrtbehörde ÚCL (dron.caa.cz) – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Datenerfassungs-Sensor.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Tschechien für jede gewerbliche oder sonstige nicht-private Nutzung Pflicht, unabhängig vom Gewicht. Ausschließlich privates Freizeitfliegen mit Drohnen bis 20 Kilogramm ist davon ausgenommen.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund; bei Hindernissen über 120 Metern ist mit Zustimmung des Eigentümers ein Zuschlag von bis zu 15 Metern erlaubt, wie EU-weit einheitlich geregelt.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.