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Drohnenregeln: Südkorea
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
150 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Südkorea besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht für Drohnen: Gewerblich genutzte Geräte müssen unabhängig vom Gewicht angemeldet werden, private Freizeitdrohnen dagegen erst ab einem Startgewicht von 2 Kilogramm; die Meldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb bei der Korea Transportation Safety Authority erfolgen.
- Flüge ab einer Höhe von 150 Metern über Grund sowie generell innerhalb von Flughafen-Kontrollzonen mit rund 9,3 Kilometern Radius und in ausgewiesenen Flugverbotszonen erfordern eine gesonderte Freigabe über das Online-Portal Drone One-Stop des Ministeriums für Land, Infrastruktur und Verkehr.
- Eine gesetzliche Versicherungspflicht gilt nur für gewerbliche Anbieter, Vermietungsunternehmen, Freizeitsportbetriebe und Behördendrohnen, nicht für private Hobbypiloten ohne kommerzielle Nutzung.
- Ausländische Touristen dürfen Drohnen grundsätzlich einführen und fliegen, benötigen für Flüge in sensiblen Bereichen wie nahe der innerkoreanischen Grenze, Militäranlagen oder Flughäfen aber eine vorherige Online-Genehmigung; eine fehlende lokale Meldeadresse erschwert in der Praxis mitunter die Registrierung größerer Fluggeräte.
- Unregistrierte Flüge können mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 5 Millionen Won geahndet werden, unerlaubte Flüge in Sperrgebieten oder oberhalb von 150 Metern mit Bußgeldern von bis zu 5 beziehungsweise 3 Millionen Won.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.