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Drohnenregeln: Sri Lanka
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- Zur maximal zulässigen Flughöhe finden sich in unterschiedlichen Quellen widersprüchliche Angaben (unter anderem 45 Meter und 120 Meter, teils auch keine explizite Höhengrenze), weshalb hier bewusst kein Zahlenwert übernommen wird; unstrittig ist dagegen, dass ständiger Sichtkontakt (VLOS) und eine Mindestsichtweite von 5 Kilometern einzuhalten sind.
- Drohnen werden nach Gewicht in vier Kategorien eingeteilt (A ab 25 Kilogramm, B über 1 bis unter 25 Kilogramm, C über 200 Gramm bis 1 Kilogramm, D bis 200 Gramm); die Kategorien A bis C mit Aufnahmesensorik müssen bei der Civil Aviation Authority of Sri Lanka (CAASL) registriert werden, während sehr kleine Kategorie-D-Geräte ohne Sensorik von der Registrierung ausgenommen sind.
- Eine Versicherungspflicht wird in mehreren Quellen für die Kategorien A bis C genannt, während Kategorie-D-Drohnen ausgenommen sind; da gängige Freizeitdrohnen wie kompakte DJI-Modelle unter 250 Gramm häufig bereits in Kategorie C fallen, kann im Einzelfall eine Versicherung nötig werden, eine pauschale gesetzliche Pflicht für jede private Nutzung lässt sich aus den verfügbaren Quellen jedoch nicht eindeutig belegen.
- Ausländische Touristen benötigen über das CAASL-Registrierungsportal eine gesonderte, häufig als temporäre Registrierung bezeichnete Anmeldung mit Pass- und Reisedaten, Kaufbeleg und Gerätefotos, da die reguläre Vollregistrierung Staatsangehörigen vorbehalten ist; die Bearbeitung dauert nach Erfahrungsberichten oft mehrere Wochen und kann zusätzliche Freigaben von Verteidigungsministerium und Telekommunikationsbehörde erfordern.
- Flugverbote gelten unter anderem für Nationalparks, archäologische und religiöse Stätten, Militärgelände sowie einen Sicherheitsabstand von mehreren Kilometern zu Flughäfen; Nachtflüge sind ohne gesonderte CAASL-Genehmigung untersagt.
- Offiziell veröffentlichte, konkrete Bußgeldbeträge für Verstöße sind nicht dokumentiert; in Erfahrungsberichten werden jedoch Beschlagnahmung der Drohne und im Einzelfall strafrechtliche Konsequenzen genannt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.