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Drohnenregeln: Slowenien
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Slowenien registrierst du dich als Drohnenbetreiber über uas.caa.si bei der Zivilluftfahrtbehörde CAA – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht, bei mehr als 80 Joule Aufprallenergie oder bei jeder Drohne mit Kamera. Familienmitglieder können sich eine Betreibernummer teilen, müssen aber jeweils einzeln die Kompetenzprüfung ablegen.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Slowenien nach der EU-Grundregel erst ab einem Startgewicht von 20 Kilogramm gesetzlich vorgeschrieben.
- Im Triglav-Nationalpark sind Drohnenflüge unterhalb von rund 305 Metern über Grund ohne vorherige Genehmigung der Parkverwaltung verboten.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.