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Drohnenregeln: Slowakei

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • In der Slowakei registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das E-Government-Portal slovensko.sk beim Verkehrsamt (Dopravný úrad) – die Erstregistrierung kostet 35 Euro, spätere Änderungen 10 (elektronisch 5) Euro. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 30 Tage.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in der Slowakei für die Unterkategorien A2, A3 sowie die spezifische und die zertifizierte Kategorie vorgeschrieben – ausgenommen sind nur Drohnen der Kategorie A1 unter 250 Gramm ohne Kamera. Der Versicherungsnachweis muss bereits bei der Registrierung vorgelegt werden.
  • Seit Januar 2024 ist aktives Remote-ID für registrierungspflichtige Drohnen verpflichtend, ebenso wie ein blinkendes grünes Licht bei Nachtflügen.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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