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Drohnenregeln: Singapur

Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026

Erlaubt mit Auflagen

Fliegen ist erlaubt, aber mit Auflagen, die du vor der Reise kennen musst.

Erlaubt, aber ohne Genehmigung nur bis 200 ft (rund 61 m) über dem Meeresspiegel und mindestens 5 km von Flughäfen und Militärflugplätzen entfernt – das schließt große Teile der Insel aus.

Reise-Check für SingapurCheckliste für deine Reise: Registrierung, Versicherung, Drohne und Akkus im Flugzeug.
Maximale Flughöhe
61 m
Registrierung

Ab über 250 g Registrierung bei der CAAS, auch für Besucher; ohne Singpass über das UAPass-Verfahren mit bis zu fünf Werktagen Bearbeitung.

Versicherung

Für private Flüge auf den Seiten der CAAS nicht vorgeschrieben.

Je nach Gewicht der Drohne

  • Ab 251 g· Registrierung: ErforderlichÜber 250 g Registrierung bei der CAAS und Broadcast Remote ID für Flüge im Freien.
  • Ab 1,5 kgÜber 1,5 kg zusätzlich Basic Training Certificate.
  • Ab 7 kgNur mit GenehmigungÜber 7 kg Pilotenlizenz und Genehmigung.

Für Touristen

Starte die Registrierung vor der Reise. Ab 1,5 kg brauchst du zusätzlich ein Basic Training Certificate, ab 7 kg eine Pilotenlizenz. Verstöße können mit bis zu 50.000 Singapur-Dollar geahndet werden.

Weitere Regeln

  • Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen bei der Civil Aviation Authority of Singapore über das Online-Portal registriert werden, das Gerät erhält dabei eine eindeutige Kennnummer, die auf eine bei SingPost erhältliche Plakette am Drohnenkörper angebracht werden muss.
  • Ausländische Besucher ohne Singpass-Konto nutzen für die Registrierung das sogenannte UAPass-Verfahren, dessen Bearbeitung bis zu fünf Werktage dauert, weshalb es sich empfiehlt, das Konto bereits vor der Einreise nach Singapur anzulegen.
  • Ohne gesonderte Genehmigung ist das Fliegen bis zu einer Höhe von 200 Fuß, umgerechnet rund 61 Meter, über mittlerem Meeresspiegel erlaubt; darüber hinaus sowie innerhalb von 5 Kilometern um Flughäfen und Militärflugplätze wie Changi oder Paya Lebar brauchst du eine Genehmigung der CAAS. In Schutzgebieten (Protected Areas) brauchst du zusätzlich eine Genehmigung der Singapore Police Force, in Sperrgebieten (Prohibited Areas) ist das Fliegen ganz verboten.
  • Seit 1. Dezember 2025 müssen Drohnen über 250 Gramm bei Flügen im Freien Broadcast Remote ID senden – eingebaut oder über ein Nachrüstmodul; ausgenommen sind Flüge in Innenräumen und Betreiber mit Operator Permit, die FlyItSafe nutzen.
  • Ab einem Gewicht zwischen 1,5 und 7 Kilogramm ist für den privaten oder schulischen Einsatz zusätzlich ein Basic Training Certificate nachzuweisen, oberhalb von 7 Kilogramm sowie für jede gewerbliche Nutzung ist eine vollständige Fernpilotenlizenz Pflicht.
  • Eine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht für die private Freizeitkategorie ist auf den offiziellen Seiten der Behörde nicht dokumentiert, für gewerbliche Betreiber mit Operator-Genehmigung können im Einzelfall abweichende Anforderungen gelten.
  • Verstöße, etwa das Fliegen einer unregistrierten Drohne über 250 Gramm oder das Missachten von Sperrzonen, können bei Erstverstößen mit Geldstrafen bis 50.000 Singapur-Dollar und bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden, bei wiederholten Verstößen mit bis zu 100.000 Singapur-Dollar und bis zu fünf Jahren Haft.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.