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Drohnenregeln: Seychellen
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- Auf den Seychellen muss jede Drohne ab 200 Gramm bei der Luftfahrtbehörde SCAA registriert werden – bequem online über ein Portal, mit Passfoto, Foto der Drohne und Seriennummer. Das lässt sich auch noch kurzfristig vor oder direkt bei der Ankunft erledigen.
- Zu einer gesetzlichen Versicherungspflicht liegen keine belastbaren Angaben vor.
- Die maximale Flughöhe liegt bei 120 Metern (400 Fuß).
- Geschützte Gebiete wie das Vallée de Mai, der Morne-Seychellois-Nationalpark oder die Inseln Cousin, Curieuse und Aride dürfen nur mit gesonderter Genehmigung überflogen werden, ebenso die Bereiche um die Flughäfen von Mahé und Praslin sowie Hubschrauberlandeplätze. Für Privatgrundstücke braucht es die Erlaubnis des Eigentümers, und viele Hotels untersagen Drohnennutzung auf ihrem Gelände zum Schutz der Privatsphäre ihrer Gäste – das lohnt sich, vor Ort direkt zu erfragen.
- Von den 23 in diesem Batch recherchierten afrikanischen Ländern sind die Seychellen für Kurzzeit-Touristen das mit Abstand unkomplizierteste: Die Online-Registrierung ist auch spontan machbar.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.