← Alle Länder
Drohnenregeln: Schweden
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Schweden registrierst du dich als Drohnenbetreiber über die Drönarsidan der Transportstyrelsen – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht, bei mehr als 80 Joule Aufprallenergie oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Sensor.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Schweden für privates Freizeitfliegen mit Drohnen unter 20 Kilogramm nicht vorgeschrieben – erst darüber gilt die Pflicht nach EU-Grundregel.
- Rund um Hubschrauberlandeplätze gilt ein Sperrbereich von 1.000 Metern; Starts und Landungen in Naturschutzgebieten wie Sarek oder Stora Sjöfallet benötigen eine Genehmigung der zuständigen Provinzverwaltung.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.