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Drohnenregeln: Saudi-Arabien
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- Saudi-Arabien hatte 2015 zunächst ein komplettes Drohnenverbot verhängt und öffnet den Luftraum seither nur schrittweise wieder: Jede Drohne ab 250 Gramm muss bei der Luftfahrtbehörde GACA über das Portal uas.gaca.gov.sa registriert werden.
- Die Registrierung läuft über das staatliche Identifikationssystem Nafath, das an eine saudische Ausweisnummer bzw. Aufenthaltserlaubnis gekoppelt ist. Für Touristen ohne eine solche ID ist der reguläre Weg damit praktisch nicht zugänglich, unabhängig davon, wie sorgfältig man sich vorbereitet.
- Eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht nicht, wird aber empfohlen.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund bei durchgehender Sichtverbindung. Kuriere und Zoll behandeln unangemeldete Drohnen häufig pauschal als verbotene Ware und behalten sie bis zu einer GACA-Freigabe ein, deren Bearbeitung von rund einem Monat bis zu mehreren Monaten dauern kann.
- Kurz gesagt: Wer nur für ein paar Tage als Tourist unterwegs ist, hat aktuell keinen praktikablen legalen Weg, die eigene Drohne in Saudi-Arabien zu nutzen.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.