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Drohnenregeln: Russland
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Derzeit ausgesetzt
Der Drohnenbetrieb ist derzeit ausgesetzt. Die Angaben unten gelten erst wieder, wenn die Aussetzung aufgehoben ist.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Russland; wegen des Kriegs gelten großflächige, unbefristete Flugverbote für zivile Drohnen, unter anderem seit Juni 2026 über Moskau und Nachbarregionen.
Drohnen von 150 g bis 30 kg müssen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Kauf oder Einfuhr bei Rosaviatsia erfasst werden. Über 250 g ist seit 1. März 2026 zusätzlich eine Fernidentifizierung über ERA-GLONASS Pflicht; seit 1. Oktober 2026 werden Flugpläne ohne aktiven ERA-GLONASS-Zugang abgelehnt.
Eine Versicherungspflicht für Freizeitflüge ist amtlich nicht belegt.
Je nach Gewicht der Drohne
- Ab 150 g· Registrierung: ErforderlichAb 150 g Erfassungspflicht bei Rosaviatsia
- Ab 251 g· Registrierung: ErforderlichÜber 250 g zusätzlich Fernidentifizierung über ERA-GLONASS
Für Touristen
Lass die Drohne zu Hause: Es gilt eine Reisewarnung, viele Regionen verbieten zivile Drohnenflüge, und schon Fotos staatlicher oder militärischer Anlagen können zu Verhören oder Festnahmen wegen Spionageverdachts führen. Die Registrierung und Anbindung an ERA-GLONASS ist für Touristen praktisch nicht machbar.
Weitere Regeln
- Wichtiger Hinweis: In weiten Teilen des europäischen Russlands gelten wegen des Kriegs großflächige, häufig kurzfristig verhängte Flugverbote für zivile Drohnen – seit Juni 2026 etwa über Moskau und mehreren umliegenden Regionen bis in große Höhen, zeitlich unbefristet ("bis auf Weiteres"). Diese Lage ändert sich laufend.
- Formal besteht eine Erfassungspflicht bei der Luftfahrtbehörde Rosaviatsia für Drohnen von 150 Gramm bis 30 Kilogramm, und zwar innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Kauf oder Einfuhr. Drohnen über 250 Gramm brauchen seit 1. März 2026 zusätzlich ein Gerät zur Fernidentifizierung, das Daten an das staatliche System ERA-GLONASS sendet; seit 1. Oktober 2026 lehnt die Flugsicherung Flugpläne ohne aktiven ERA-GLONASS-Zugang ab. Beides ersetzt nicht die Prüfung lokaler, oft sehr kurzfristiger Flugverbote.
- Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Russland. Seit August 2025 gibt es zwar die Luftraumklasse H, in der Drohnen bis 30 Kilogramm in Sichtweite bis 150 Meter über Grund ohne Flugplan fliegen dürfen – die regionalen Flugverbote gehen aber vor. Schon Fotos staatlicher oder militärischer Anlagen können zu Festnahmen führen; von Freizeitflügen ist dringend abzuraten.
Quellen
- Auswärtiges Amt – Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweiseamtlich
- Rosaviatsia – Erfassung von Drohnen 0,15 bis 30 kgamtlich
- Verkehrsministerium – Luftraumklasse H bis 150 m (01.08.2025)amtlich
- Verkehrsministerium – ERA-GLONASS Pflicht für Flugpläne ab 01.10.2026amtlich
- Rosaviatsia – Anbindung von Drohnen an ERA-GLONASSamtlich
- Meduza – Flugverbot für zivile Drohnen um Moskau (Juni 2026)
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.