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Drohnenregeln: Rumänien

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • In Rumänien registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das Portal uas.caa.ro bei der Zivilluftfahrtbehörde AACR – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Sensor. Selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm in der Unterkategorie A1 sind ausgenommen.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Rumänien erst ab einem Startgewicht von 20 Kilogramm gesetzlich vorgeschrieben – die EU-Grundregel gilt ohne nationale Verschärfung.
  • Flüge unterhalb von 3.000 Metern über Bukarest außerhalb ausgewiesener Korridore sowie Luftaufnahmen benötigen eine gesonderte Genehmigung des Verteidigungsministeriums.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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