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Drohnenregeln: Rumänien
Stand: 3. September 2026
Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.
Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Nicht erforderlich
Weitere Regeln
- In Rumänien registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das Portal uas.caa.ro bei der Zivilluftfahrtbehörde AACR – Pflicht ab 250 Gramm Startgewicht oder bei jeder Drohne mit Kamera bzw. anderem Sensor. Selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm in der Unterkategorie A1 sind ausgenommen.
- Eine Haftpflichtversicherung ist in Rumänien erst ab einem Startgewicht von 20 Kilogramm gesetzlich vorgeschrieben – die EU-Grundregel gilt ohne nationale Verschärfung.
- Flüge unterhalb von 3.000 Metern über Bukarest außerhalb ausgewiesener Korridore sowie Luftaufnahmen benötigen eine gesonderte Genehmigung des Verteidigungsministeriums.
- In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.