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Drohnenregeln: Portugal

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
120 m
Registrierung
Erforderlich
Versicherung
Erforderlich

Weitere Regeln

  • In Portugal registrierst du dich als Drohnenbetreiber über das offizielle Register der Luftfahrtbehörde ANAC (uas.anac.pt) – Pflicht bei jeder Drohne mit Sensor unabhängig vom Gewicht, sowie ab 250 Gramm ohne Sensor oder bei mehr als 80 Joule Aufprallenergie.
  • Eine Haftpflichtversicherung ist in Portugal für jede gewerbliche Nutzung sowie für private Drohnen ab 900 Gramm vorgeschrieben; nur rein private Leichtdrohnen darunter sind ausgenommen.
  • Die ANAC vergibt bei der Registrierung eine Kennung, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.
  • In der offenen Kategorie gilt eine maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund, wie EU-weit einheitlich geregelt.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.

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