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Drohnenregeln: Peru
Zuletzt geprüft: 5. Oktober 2026
Maximale Flughöhe
122 m
Registrierung
Nicht erforderlich
Freizeitdrohnen unter 2 kg sind von der neuen RPAS-Verordnung (DS 012-2026-MTC) ausgenommen; ab 2 kg Registrierung bei der DGAC.
Versicherung
Nicht erforderlich
Unter 2 kg für Freizeitflüge nicht vorgeschrieben; ab 2 kg und gewerblich Haftpflicht Pflicht.
Je nach Gewicht der Drohne
- Ab 2 kg· Registrierung: Erforderlich· Versicherung: ErforderlichAb 2 kg Registrierung, Haftpflicht und je nach Einsatz Pilotenakkreditierung.
Für Touristen
Über Machu Picchu und anderen archäologischen Stätten ist Fliegen ohne Genehmigung des Kulturministeriums verboten, ebenso über Naturschutzgebieten.
Weitere Regeln
- Im Mai 2026 hat Peru ein neues RPAS-Reglement veröffentlicht (DS 012-2026-MTC). Die Vorgaben für die Kategorien Open und Specific greifen erst, wenn die Luftfahrtbehörde DGAC ihre technische Norm NTC 001-2015 aktualisiert hat, spätestens zwei Jahre nach der Veröffentlichung. Danach müssen Drohnen innerhalb von 30 Werktagen nach dem Kauf bei der DGAC registriert werden.
- Rein private Freizeitflüge mit einer Startmasse unter 2 Kilogramm sind von den meisten Auflagen der neuen Verordnung ausgenommen; ab dieser Grenze bzw. bei gewerblicher Nutzung sind Registrierung, eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden an Dritten und je nach Einsatzart eine vorläufige RPAS-Pilotenakkreditierung der DGAC vorgeschrieben.
- Verboten sind Flüge in kontrolliertem Luftraum, in Flughafennähe ohne gesonderte DGAC-Freigabe sowie über Militäranlagen und Naturschutzgebieten; besonders wichtig für Reisende ist das Drohnenverbot über Machu Picchu und weiteren archäologischen Stätten, wo Ausnahmen praktisch nur mit gesonderter Genehmigung des Kulturministeriums möglich sind.
- Das neue Reglement begrenzt die Flughöhe in der offenen Kategorie auf 122 Meter (400 Fuß) über Grund; die Drohne muss stets in Sichtweite bleiben, und zu Unbeteiligten hältst du mindestens 30 Meter Abstand. Weil diese Vorgaben erst mit der aktualisierten DGAC-Norm greifen, gilt bis dahin keine einheitliche Höhe für alle Fälle – bleib im Zweifel unter 122 Metern.
- Für ausländische Piloten mit gewerblichem Vorhaben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine im Ausland erworbene Pilotenlizenz bei der DGAC anerkennen (konvalidieren) zu lassen; für reines Freizeitfliegen unterhalb der 2-Kilogramm-Grenze ist das nicht nötig.
Quellen
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.