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Drohnenregeln: Paraguay

Stand: 3. September 2026

Diese Regeltexte liegen derzeit nur auf Deutsch vor.

Maximale Flughöhe
Unbekannt
Registrierung
Erforderlich
Versicherung

Weitere Regeln

  • In Paraguay reguliert die Dirección Nacional de Aeronáutica Civil (DINAC) den Betrieb ferngesteuerter Luftfahrzeuge (RPA) auf Grundlage des Reglaments DINAC R 1103 aus dem Jahr 2017.
  • Drohnen werden nach Startgewicht in drei Klassen unterteilt: klein bis 10 Kilogramm, mittel zwischen 10 und 150 Kilogramm sowie groß über 150 Kilogramm; laut Reglament ist grundsätzlich jedes RPA im nationalen Luftfahrzeugregister einzutragen, unabhängig von der Gewichtsklasse.
  • Eine feste maximale Flughöhe schreibt das Reglament nicht vor; stattdessen legt DINAC die zulässige Höhe im Rahmen der jeweiligen Genehmigung im Einzelfall fest, weshalb hier keine verlässliche Meterangabe gemacht werden kann.
  • Für gewerbliche Einsätze in der Nähe internationaler Flughäfen ist laut aktuellen Gebührenregelungen eine vorherige Anfrage per E-Mail an DINAC sowie teils eine Gebühr erforderlich, während rein privater Freizeitflug auf eigenem oder genehmigtem Grund derzeit gebührenfrei bleibt.
  • Nach Presseberichten aus dem Jahr 2024 wird im paraguayischen Parlament zudem eine neue, verpflichtende Drohnenregistrierung mit Versicherungspflicht diskutiert; eine solche Pflicht ist aktuell aber noch nicht in Kraft, weshalb Besucher aktuelle Informationen direkt bei DINAC einholen sollten.

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Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine amtliche Auskunft — Gesetze ändern sich, und wir können keine hundertprozentige Aktualität garantieren. Bitte prüfe vor deinem Flug zusätzlich die offizielle Quelle oder die zuständige Luftfahrtbehörde vor Ort.